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Stein HGS Warnmarkierung für Fahrzeuge mit Sonderrechten, Einzelrolle, linksweisend (senkrecht), rechtsweisend (waagerecht), Maße (BxL): 141 mm x 9 m, 13484

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Stein HGS Warnmarkierung für Fahrzeuge mit Sonderrechten, Einzelrolle, linksweisend (senkrecht), rechtsweisend (waagerecht), Maße (BxL): 141 mm x 9 m, 13484
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Stein HGS
Direkte Zusammenarbeit mit Hersteller
13484
4063527104787
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Stein HGS Warnmarkierung für Fahrzeuge mit Sonderrechten, Einzelrolle, linksweisend (senkrecht), rechtsweisend (waagerecht), Maße (BxL): 141 mm x 9 m, 13484, 4063527104787

Warnmarkierung für Fahrzeuge
mit Sonderrechten, Einzelrolle

Modell/Ausrichtung: linksweisend (senkrecht)
rechtsweisend (waagerecht)
  • Material: Folientyp RA2/B
    3M Folie
  • Maße (BxL): 141 mm x 9 m
  • stark haftend
  • gem. § 35 StVO, nach DIN 30710
  • auch für Rundungen und Kanten geeignet
Gesetzliche Vorschrift § 35 (6) der Straßenverkehrsordnung

...Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert...

Gut zu wissen:
Auch Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes müssen nach den Vorschriften
der DIN 30710* ausgerüstet sein, obwohl sie nicht über die oben genannten Sonderrechte verfügen.

(* DIN 30710 = Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten)

Wie wird gekennzeichnet?

Zur Übersicht:
1 Normfläche = 141 x 141 mm, diagonal weiß/rot unterteilt

Die Kennzeichnung für Kleinfahrzeuge und Geräte muss aus mindestens zwei Normflächen bestehen.
Für größere Fahrzeuge (LKW) ist eine Kennzeichnung aus 8 Normflächen
(je 4 x links- und rechtsweisend) erforderlich.

Die Warnmarkierung ist jeweils auf der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anzubringen.
Bei Fahrzeugen und Geräten, die entgegen der Fahrtrichtung eingesetzt werden, sollten zusätzlich seitliche Warnmarkierung verwendet werden.

Bei der Markierung sollte darauf geachtet werden, dass die Folien nicht von Geräten oder sonstigen überstehenden Gegenständen verdeckt werden.

Hinweis:
Bei unsachgemäßer, mangelhafter oder fehlender Warnmarkierung erlöschen die Sonderrechte.

Was ist beim Aufbringen der Warnmarkierung zu beachten?

Der Untergrund sollte trocken, staub- und fettfrei sein um eine optimale Haftung zu gewährleisten.
Beim Aufbringen ist darauf zu achten, die Folie blasenfrei (z.B. mittels Filzrakel) aufzubringen um ein Ablösen zu vermeiden.

Sollten sich dennoch Blasen gebildet haben, können diese mit einer Nadel aufgestochen und die Folie erneut fest angedrückt werden.

Bei größeren Ausbeulungen empfiehlt es sich, die Folie in mehrere Teile zu schneiden und dann bündig aneinander zu kleben. Das Einschneiden vermeidet Faltenbildung und Spannungen auf der Folie, die eine Beschädigung an der Markierung zur Folge haben kann.
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Warnmarkierung für Fahrzeuge
mit Sonderrechten, Einzelrolle

Modell/Ausrichtung: linksweisend (senkrecht)
rechtsweisend (waagerecht)
  • Material: Folientyp RA2/B
    3M Folie
  • Maße (BxL): 141 mm x 9 m
  • stark haftend
  • gem. § 35 StVO, nach DIN 30710
  • auch für Rundungen und Kanten geeignet
Gesetzliche Vorschrift § 35 (6) der Straßenverkehrsordnung

...Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert...

Gut zu wissen:
Auch Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes müssen nach den Vorschriften
der DIN 30710* ausgerüstet sein, obwohl sie nicht über die oben genannten Sonderrechte verfügen.

(* DIN 30710 = Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten)

Wie wird gekennzeichnet?

Zur Übersicht:
1 Normfläche = 141 x 141 mm, diagonal weiß/rot unterteilt

Die Kennzeichnung für Kleinfahrzeuge und Geräte muss aus mindestens zwei Normflächen bestehen.
Für größere Fahrzeuge (LKW) ist eine Kennzeichnung aus 8 Normflächen
(je 4 x links- und rechtsweisend) erforderlich.

Die Warnmarkierung ist jeweils auf der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anzubringen.
Bei Fahrzeugen und Geräten, die entgegen der Fahrtrichtung eingesetzt werden, sollten zusätzlich seitliche Warnmarkierung verwendet werden.

Bei der Markierung sollte darauf geachtet werden, dass die Folien nicht von Geräten oder sonstigen überstehenden Gegenständen verdeckt werden.

Hinweis:
Bei unsachgemäßer, mangelhafter oder fehlender Warnmarkierung erlöschen die Sonderrechte.

Was ist beim Aufbringen der Warnmarkierung zu beachten?

Der Untergrund sollte trocken, staub- und fettfrei sein um eine optimale Haftung zu gewährleisten.
Beim Aufbringen ist darauf zu achten, die Folie blasenfrei (z.B. mittels Filzrakel) aufzubringen um ein Ablösen zu vermeiden.

Sollten sich dennoch Blasen gebildet haben, können diese mit einer Nadel aufgestochen und die Folie erneut fest angedrückt werden.

Bei größeren Ausbeulungen empfiehlt es sich, die Folie in mehrere Teile zu schneiden und dann bündig aneinander zu kleben. Das Einschneiden vermeidet Faltenbildung und Spannungen auf der Folie, die eine Beschädigung an der Markierung zur Folge haben kann.
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