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Schilder Klar Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten DIN 4844 D-P020, 100 mm Folie selbstklebend, 3041/61

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3041/61
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4250669428059
  • Breite: 100,00 mm
  • Gewicht: 0,00250 kg
  • Material: Folie selbstklebend
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Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten DIN 4844 D-P020

Verbotskennzeichen Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten, Ø 100 mm

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild sind eine Uhr und ein Schlüssel zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Uhr überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.

Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Mitführen von Metallteilen aller Art verboten ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch die Magnetisierung der Metallteile entstehen könnte.

Material:
  • Folie selbstklebend
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