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Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Edelstahl 15,20m, 530245

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Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Edelstahl 15,20m, 530245
     
  • Bauart: Mehrzügig
  • Senkrechte Höhe:
  • Montage: Mit Werkzeug zu montieren
  • 15 Jahre Garantie
  • Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck.
  • Abbildung ähnlich
  • Dekorationen nicht im Lieferumfang enthalten
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Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Edelstahl 15,20m, 530245, 4031405935419

  • Einsatzbereich Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können. Unabhängig von der Steighöhe gilt:
  • Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig
  • Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.
  • Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
  • Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke
  • Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen
  • Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen
  • Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen, dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist
  • Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen, für Fluchtwege vorgesehene gesicherte Flächen, die aus den Gefahrenbereichen führen, enden
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  • Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig
  • Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.
  • Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
  • Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke
  • Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen
  • Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen
  • Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen, dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist
  • Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen, für Fluchtwege vorgesehene gesicherte Flächen, die aus den Gefahrenbereichen führen, enden
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