Hersteller: |
Munk Günzburger Steigtechnik
|
Herstellernummer: | 530271 |
EAN: | 4031405942998 |
Technische Daten:
- Bauart: Mehrzügig
- Senkrechte Höhe:
- Montage: Mit Werkzeug zu montieren
- 15 Jahre Garantie
- Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck.
- Abbildung ähnlich
- Dekorationen nicht im Lieferumfang enthalten
Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Edelstahl... mehr
Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Edelstahl 19,96m, 530271, 4031405942998
- Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit ( z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) zur jeweiligen Steigleiteranlagen ab.
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt.
- Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein.
- Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
- Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen.
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich.
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60 – 75 mm sein.
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden.
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen.
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang.
GU-3359
Sie erhalten Ihren persönlichen 15 €-Gutschein mit Ihrer Bestellbestätigung
Für über 200 € einkaufen und 15 €-Gutschein für die nächste Bestellung über 200 € erhalten
15€
€ 22.634,54*
€ 18.862,12
Netto
*inkl. MwSt. Versandkostenfrei
Versandkostenfreie Lieferung!
Lieferzeit 6-8 Werktage
Sicher bezahlen
Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Edelstahl 19,96m, 530271
Diesen Artikel hinzufügen und schnellen Versand genießen
Beliebtes Produkt! Über 9 Personen haben es bereits im Warenkorb
Gratis VERSAND - Direkt vom Hersteller!
Topseller im Shop!
Bewährtes Produkt
Internationale Top-Brands vertrauen uns bereits!
Sicheres Einkaufen
- Versandkostenfrei ab 50€
- Schnelle Lieferung
- Ihr persönlicher Käuferschutz
Hersteller: |
Munk Günzburger Steigtechnik
|
Herstellernummer: | 530271 |
EAN: | 4031405942998 |
Technische Daten:
- Bauart: Mehrzügig
- Senkrechte Höhe:
- Montage: Mit Werkzeug zu montieren
- 15 Jahre Garantie
- Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck.
- Abbildung ähnlich
- Dekorationen nicht im Lieferumfang enthalten
Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Edelstahl... mehr
Munk Günzburger Steigtechnik Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Edelstahl 19,96m, 530271, 4031405942998
- Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit ( z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) zur jeweiligen Steigleiteranlagen ab.
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt.
- Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein.
- Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
- Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen.
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich.
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60 – 75 mm sein.
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden.
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen.
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang.
Fragen zum Artikel
Ihre Frage:
Angaben zur Person:
Weiter einkaufen
530271