Hersteller: |
Munk Günzburger Steigtechnik
|
Herstellernummer: | 510105 |
EAN: | 4031405934559 |
Technische Daten:
- Bauart: Einzügig
- Senkrechte Höhe:
- Montage: Mit Werkzeug zu montieren
- 15 Jahre Garantie
- Steigleitern erhalten bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck.
- Abbildung ähnlich
- Dekorationen nicht im Lieferumfang enthalten
Munk Günzburger Steigtechnik Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 6,80m,... mehr
Munk Günzburger Steigtechnik Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 6,80m, 510105, 4031405934559
- Einsatzbereich An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt
- Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
- Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
- Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
- Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
GU-417
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Munk Günzburger Steigtechnik Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 6,80m, 510105
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- Abbildung ähnlich
- Dekorationen nicht im Lieferumfang enthalten
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Munk Günzburger Steigtechnik Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 6,80m, 510105, 4031405934559
- Einsatzbereich An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt
- Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
- Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
- Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
- Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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